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„Qualitätskriterien für die betriebliche Gesundheitsförderung“ des Europäischen Netzwerkes für Betriebliche Gesundheitsförderung (ENWHP)

  1. Betriebliche Gesundheitsförderung wird als Führungsaufgabe wahrgenommen. Hierzu gehört insbesondere:
    • Unterstützung und Einbindung des Managements und der Führungskräfte
    • Integration in die Unternehmenspolitik
    • Bereitstellung von ausreichend finanziellen und materiellen Ressourcen
  2. Mitarbeiter werden möglichst weitgehend an der Planung und Durchführung betrieblicher Gesundheitsförderung beteiligt.
  3. Betriebliche Gesundheitsförderung beruht auf einem ganzheitlichen Gesundheitsverständnis.
  4. Betriebliche Gesundheitsförderung basiert auf sorgfältigen Analysen und wird kontinuierlich verbessert.
  5. Betriebliche Gesundheitsförderung wird professionell, dauerhaft und miteinander verknüpft betrieben. Hierzu gehört auch eine kontinuierliche Information aller Beteiligten (innerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit).
  6. Der Nutzen betrieblicher Gesundheitsförderung wird anhand ausgewählter Indikatoren bewertet und gemessen.

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