Seit Mitte der 90er Jahre besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Die Kooperation auf der Grundlage der §§ 20 SGB V und 14 SGB VII hat zum Ziel, durch die Weiterentwicklung gemeinsamer Präventions- und Interventionsansätze die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern. Mit der Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) setzen die beiden Verbände seit 2002 ihre Zusammenarbeit fort. Seit Mai 2005 beteiligt sich der AOK-Bundesverband, seit Januar 2007 der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV) an dem Kooperationsprojekt. Damit setzen die vier Spitzenverbände ein weiteres Zeichen zur Stärkung der Zusammenarbeit von Unfall- und Krankenversicherung im Bereich der Gesundheit am Arbeitsplatz.